Kurbeitrag

Um eine stetige Attraktivität der Region erhalten zu können, haben viele Städte und Gemeinden im Oberallgäu in ihren Kommunalen Satzungen beschlossen, dass bei Übernachtungen zu touristischen Zwecken eine Kurabgabe zu errichten ist. Dieser Kurbeitrag ist kraft Gesetz verpflichtend fällig, Vermieter müssen ihn von den Übernachtungsgästen erheben und an die Gemeinde abführen. Im Gegenzug stellen die Vermieter ihren Gästen den sogenannten „Allgäu-Walser-Pass“ aus.

Die Kurabgabe beträgt für Personen ab 16 Jahren 3,20€ pro Tag. Für Kinder (ab dem 7. Lebensjahr) liegt er bei 2,10€ pro Tag. Kinder unter 7 sind frei.

Der Kurbeitrag wird genutzt, um z.B. die Tourist-Infos zu betreiben, Wanderwege und Skipisten zu unterhalten und um den Gästen ein breites Spektrum an interessanten Aktivitäten zur Verfügung stellen zu können. Viele der Aktivitäten sind durch den Kurbeitrag für Kurgäste verbilligt oder sogar kostenfrei. Zum Nachweis dient der Allgäu-Walser-Pass.

Mit ihrer Buchung erhalten Sie von uns per E-Mail einen Check-In-Link, um den Allgäu-Walser-Pass für ihren Urlaub zu beantragen. Nach Abschluss des Check-In wird ihnen von der Kurverwaltung ein QR-Code zugeschickt. Mit diesem können sie in der Allgäu-Walser-App oder im Web den Pass aktivieren.

Mit dem Pass können Sie dann direkt ab dem Anreisetag alle Vergünstigungen nutzen. Hierzu zählt auch der Öffentliche Nahverkehr. Mit dem Mobilpass, den sie als Teil des Algäu-Walser-Pass erhalten, können sie nicht nur im Allgäu, sondern sogar bis hin zu den Ausläufern des Bodensees kostenlos den öffentlichen Nahverkehr nutzen. Für eine genaue Übersicht über die inkludierten Beförderungsmittel und Tarifgebiete schauen Sie gerne unter

https://mobilpass-allgaeu.de

Für eine genaue Übersicht über alle Vergünstigungen besuchen sie gerne die Website des Allgäu-Walser-Pass und der Ferienregion Alpsee-Grünten.

https://www.aw-pass.de

https://www.alpsee-gruenten.de/